In seiner Entscheidung vom 7.9.2016 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) fest,
dass die Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten
zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung
entrichtet, als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig ist.
Ein Abzug von Erwerbskosten als Nachlassverbindlichkeiten setzt einen unmittelbaren
Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs voraus. Der Begriff der Erwerbskosten
ist dabei grundsätzlich weit auszulegen. Nach dem Urteil des BFH hängen
Kosten, die dem letztendlich bestimmten Erben infolge eines Rechtsstreits um
die Erbenstellung entstehen, regelmäßig unmittelbar mit der Erlangung
des Erwerbs zusammen.