Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag kann, wenn im Vertrag selbst
keine abweichende Regelung getroffen wurde, auch durch mündliche Vereinbarung
beendet werden. Ob zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer
eine solche Vereinbarung zustande gekommen ist, kann sich aus einer Vielzahl
von Indizien zur Überzeugung des Gerichts ergeben.
Behauptet eine Partei eine solche Vereinbarung und den Wechsel des Geschäftsführers
in eine andere Gesellschaft, kann der Umstand, dass beide Parteien über
Monate sich entsprechend dieser Behauptung tatsächlich verhalten haben,
den Schluss darauf zulassen, dass die Vereinbarung tatsächlich zustande
gekommen ist.