Grundsätzlich ist der Verdienst eines Minijobbers auf 450 € im Monat
bzw. 5.400 € im Jahr begrenzt. In der Praxis ergeben sich aber Fälle,
in denen Minijobber - aufgrund von z. B. Krankheitsvertretung - mehr leisten
müssen und dadurch die 450-€-Grenze überschreiten.
Ob diese Überschreitung des Minijobs schädlich ist, hängt davon
ab, ob die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten
wird. Danach gilt: Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und nicht vorhersehbar
überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.
Als gelegentlich gilt die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal
drei Kalendermonate in einem 12-Monats-Zeitraum. In solchen Ausnahmefällen
darf der Jahresverdienst auch mehr als 5.400 € betragen. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der höhere Verdienst drei Monate hintereinander oder in
drei einzelnen Monaten verteilt über den 12-Monats-Zeitraum erzielt wird.
Werden Krankheitsvertretungen in mehr als drei Kalendermonaten übernommen,
wäre die Beschäftigung kein Minijob mehr.