Nicht alle Eltern können die Kosten für ihre Pflege im Alter aufbringen.
Daher werden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Im Entwurf des "Angehörigen-Entlastungsgesetzes" ist vorgesehen,
dass zukünftig Angehörige erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens
von 100.000 € vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen
herangezogen werden können. Diese Grenze galt bislang ausschließlich
für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Auch Familien, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern, sollen von
dem Gesetz profitieren. Für Menschen mit Behinderungen enthält der
Entwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist z.
B. ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt
werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten.