- Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert.
- Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
- Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert.
- Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.
- Die Nebenkosten für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum sollen
deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern
sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket
Die Bundesregierung hat sich am 18.8.2019 auf Maßnahmen zum bezahlbaren
Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums geeinigt. Hier ein paar
der wichtigsten Punkte: