Die Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben
und fördert Anlagenbetreiber, die Photovoltaikanlagen auf vermieteten Gebäuden
installieren. Mieter selbst können die Förderung zwar nicht direkt
erhalten. Dennoch profitieren sie von der Förderung, denn der Strompreis
ist gemindert um Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben,
wird also günstiger. Voraussetzung für die seit zwei Jahren bestehende
Förderung: Mindestens 40 % der Fläche des Gebäudes muss Wohnfläche
sein.
Nur wer die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes betreibt,
kann die Förderung beantragen. Diese besteht in einem sog. Mieterstromzuschlag,
der vom Netzbetreiber gewährt wird. Die Höhe des Zuschlags hängt
von der Größe der Anlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab.
Sie liegt zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Hierin enthalten ist
auch eine Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand des Betreibers,
meist der Vermieter, durch verpflichtende Vertrags- und Rechnungsgestaltung,
Registrierung und Mitteilung.