Mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
will die Bundesregierung die wirkungsvolle und effektive Verhinderung von illegaler
Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie die Rückführung in legale
Beschäftigung erreichen.
Danach soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukünftig insbesondere
in die Lage versetzt werden, nicht nur - wie bisher - Fälle von illegaler
Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen, sondern auch Fälle
zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden,
sich aber bereits anbahnen, oder bei denen sie nur vorgetäuscht werden,
um z. B. unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Dazu sollen die Aufgaben
und Befugnisse der FKS erweitert werden.
Das Gesetz soll nach der Verkündung in Kraft treten. Wir halten Sie über
die einzelnen Maßnahmen über dieses Schreiben auf dem Laufenden,
sobald das Gesetz in Kraft ist.