Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen
erstatten, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben,
sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte. Zu dieser Entscheidung kam der
Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 12.9.2018.
Bei dem entschiedenen Fall erwarb ein Mann für sich selbst und seine Familie
auf der Website opodo.de Flugtickets für einen Flug mit Vueling Airlines
von Hamburg (Deutschland) nach Faro (Portugal). Nachdem der Flug annulliert
worden war, verlangte die Familie von Vueling Airlines die Erstattung des beim
Kauf der Flugtickets an Opodo gezahlten Preises von ca. 1.100 €. Vueling
Airlines war zur Erstattung des Betrags, den sie von Opodo erhalten hatte (ca.
1.030 €), bereit. Sie lehnte es aber ab, auch den Restbetrag zu erstatten,
den Opodo als Provision erhalten hatte.
Das deutsche Gericht, in diesem Fall das Amtsgericht Hamburg, hat nun zu prüfen,
ob die Provision mit oder ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt wurde.