Nach den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
sollten private Investoren zusätzlich zu den bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten
von 2 % über vier Jahre jeweils weitere 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten
einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Bauherren
könnten dann - unter weiteren Voraussetzungen - in den ersten vier Jahren
insgesamt 28 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung
abschreiben.
Am 9.11.2018 gab der Bundestag grünes Licht für das "Gesetz
zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus". Der Bundesrat
sollte dem Gesetz am 14.12.2018 zustimmen. Er hat jedoch den Gesetzesbeschluss
des Bundestages überraschend von der Tagesordnung genommen. Das Thema kann
aber auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten
Tagesordnungen des Bundesrats gesetzt werden.
Kritikpunkte waren eine fehlende Regelung zur Begrenzung der Miethöhe
sowie dass die EU-Regelungen zu Deminimis-Beihilfen gelten sollen. Hierdurch
würden Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen
und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Bürokratieaufwand aufgebürdet.