- Ab dem 1.1.2019 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wie auch der bisherige Zusatzbeitrag in gleichem Maße - also je zur Hälfte - von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden.
- Für hauptberuflich selbstständige Kleinunternehmer soll ab dem 1.1.2019 die Grundlage zur Bemessung des Mindestbeitrags halbiert werden. Das würde im Jahr 2018 einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1.141,88 € (anstatt 2.283,75 €) entsprechen, was einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von monatlich 171,28 € bedeuten würde.
- Laut den Planungen sind für die Finanzreserven der Krankenkassen gesetzlich
definierte Höchstgrenzen vorzusehen und Abbaumechanismen zu schaffen,
damit überschüssige Mittel der Gesundheitsversorgung zugeführt
und die Zusatzbeiträge stabilisiert beziehungsweise gesenkt werden können.
Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beitragsentlastung der Versicherten
in der gesetzlichen Krankenversicherung sind u. a. folgende Maßnahmen
vorgesehen: