Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und
so die Wirtschaft dadurch auch finanziell zu entlasten. Dafür sind im Bürokratieabbaugesetz
III verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Zu den steuerlich interessanten
Maßnahmen zählen:
Gesundheitsförderung: Der Arbeitgeber kann - unter bestimmten Voraussetzungen
- bis zu 500 € im Jahr steuerfrei leisten, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
seiner Beschäftigten durch zielgerichtete betriebsinterne Maßnahmen
der Gesundheitsförderung oder entsprechende Barleistungen für Maßnahmen
externer Anbieter zu erhalten. Dieser Betrag soll auf 600 € je Arbeitnehmer
im Kalenderjahr angehoben werden.
Kurzfristige Beschäftigung: Zzt. ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer
mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zulässig, wenn
der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 72 € nicht übersteigt.
Dieser Höchstbetrag soll auf 120 € angehoben werden. Außerdem
soll der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn von 12 €
auf 15 € erhöht werden
Gruppenunfallversicherung: Der Arbeitgeber kann die Beiträge für
eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 % erheben,
wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer 62 €
im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Betrag soll auf 100 € im
Jahr erhöht werden.
Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzsteuer wird von inländischen
Unternehmern derzeit nicht erhoben, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr
die Grenze von 17.500 Euro nicht überstiegen hat und 50.000 € im laufenden
Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die geplante Anhebung
auf 22.000 € soll die seit der letzten Anpassung erfolgte allgemeine Preisentwicklung
berücksichtigen.
Zu den weiteren geplanten Abbaumaßnahmen gehören u. a. die Einführung
der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Erleichterungen
bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen, die Option
eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe etc.