- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.
- Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten. Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
- Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich sein - zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.
III. Bürokratieentlastungsgesetz in Planung – weitere Änderungen
Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die
Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält
folgende Schwerpunkte: