In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürgschaft für die
Pflegekosten der Mutter übernommen. Nach ihrem Tod verlangte er von seinem
Bruder eine anteilige Kostenübernahme. Da unter Geschwistern keine Erstattungsansprüche
von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten bestehen, blieb der
bürgende Sohn an den Kosten hängen.
Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird lediglich für Fälle
anerkannt, in denen ein Elternteil allein für den Unterhalt eines gemeinsamen
ehelichen Kindes aufgekommen ist, obwohl auch der andere Elternteil dem Kind
unterhaltspflichtig war. Dieser Ausgleichsanspruch beruht auf der Unterhaltspflicht
beider Eltern gegenüber ihrem Kind.