Neu ausgegebene Bankkarten sind häufig mit einer Nahfeldkommunikationsfunktion
(NFC-Funktion) - "kontaktlose Zahlungsfunktion" - ausgestattet. Diese
Funktion wird i. d. R. bei der ersten Benutzung der Karte durch den Kunden automatisch
aktiviert und ermöglicht die kontaktlose Bezahlung von Kleinbeträgen
ohne die Karte in ein Zahlungsterminal einführen und einen PIN-Code eingeben
zu müssen. Bei der Bezahlung von höheren Beträgen ist jedoch
die Authentifizierung durch PIN-Code erforderlich.
Nun hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu klären, wie es mit
der Haftung bei dem Verlust einer solchen Karte aussieht. Die Richter des EuGH
entschieden, dass das kontaktlose Zahlen ein anonymisiertes Zahlungsinstrument
ist und somit der Bank grundsätzlich Haftungserleichterungen ermöglicht.
Meldet ein Kunde jedoch den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung
einer Bankkarte, dürfen ihm keine negativen finanziellen Folgen entstehen.
Etwas anders gilt, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.