Kindergeldbezug beim sog. paritätischen Wechselmodell

Werden nach der Trennung der Eltern die Kinder zu annähernd gleichen Zeitanteilen in beiden Haushalten betreut, versorgt und erzogen, handelt es sich um ein sog. paritätisches Wechselmodell. Nun hatten die Richter des Oberlandesgerichts Celle über die Berechtigung des Kindergeldbezugs in einem solchen Wechselmodell zu entscheiden. Sie kamen zu dem Urteil, dass hier das Kindeswohl entscheidend ist. Danach steht dem Elternteil das Kindergeld zu, welches die Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohl des Kindes verwendet wird.
Inhalt ausdrucken
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
 
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!