Ab August 2020 sollen die Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher noch besser unterstützt werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG vor. Hier die wichtigsten geplanten Verbesserungen:
- Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt steigt auf 100 % (bisher 50 %).
- Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 €) wird zu 100 % als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 % bzw. 50 % als Darlehen).
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 € auf 150 €/Monat erhöht. Das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern steigt von zehn auf 14 Jahre.
- Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 % (bisher 40 %) vom Staat bezuschusst, der Rest als Darlehen gewährt.
- Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch
mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen
(z. B. vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister
zum Betriebswirt).