Der Bundesrat hat am 17.6.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
zugestimmt. Damit soll das Steuerverfahren ab 2017 von der Steuererklärung
über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf vollständig
elektronisch erledigt werden können. Papierbelege - wie beispielsweise
Spendenquittungen - müssen künftig nicht mehr eingereicht, sondern
nur noch aufbewahrt werden.
Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig
ein Zuschlag. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen
Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer. Er
beträgt aber mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat der
Verspätung. Steuerpflichtige haben jedoch 2 Monate länger Zeit ihre
Steuererklärung einzureichen.
Anmerkung: Zu den einzelnen Regelungen lesen Sie bitte auch den Beitrag Nr.
1 in der Juli-Ausgabe 2016. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass die
Neuregelungen - insbesondere die Verlängerung der Steuererklärungsfrist
für nicht beratene Steuerpflichtige von 5 auf 7 Monate - erst ab Veranlagungszeitraum
2018 anzuwenden sind.