In der steuerlichen Fachwelt wird immer häufiger die Auffassung vertreten,
dass die Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten seit Jahrzehnten - durch
eine langfristige Doppelbesteuerung - rechtswidrig ist. Zu diesem Sachverhalt
ist nunmehr beim Finanzgericht des Saarlandes (FG) ein weiteres Musterverfahren
unter dem Aktenzeichen 3 K 1072/20 anhängig.
In dem zu entscheidenden Fall bezieht ein Steuerpflichtiger eine gesetzliche
Altersrente sowie eine Rente aus der Versorgungskasse Saarland. Nach seiner
Ansicht liegt eine Doppelbesteuerung bei der Einzahlungs- und Auszahlungsphase
der Beträge vor. Außerdem ist der steuerpflichtige Anteil der Rente
nicht richtig berechnet worden, die Rentenbeträge gehören nicht zu
den Sonderausgaben und die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen
Rentenanteils ist unrechtmäßig. Zudem soll auch entschieden werden,
ob mit einer Rente überhaupt eine Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes
vorliegt, denn es fehlt an der Einkunftserzielungsabsicht, da grundsätzlich
ein Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
Anmerkung: Wie das Verfahren ausgeht, ist ungewiss. Steuerpflichtige, welche
selber von dieser Problematik betroffen sind, sollten das Verfahren offen halten.