Die Nutzung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern ist aus ökologischer
Sicht sinnvoll. Um auch hier steuerliche Anreize zu setzen, wird die private
Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads ab dem 1.1.2019 nicht
mehr besteuert. Ob die Steuerfreiheit auch für Fahrradleasingmodelle gilt ist noch nicht geklärt und wird Gegenstand eines künftigen Beitrages sein
Diese neue Steuerbefreiung gilt jedoch nicht für solche Elektrofahrräder,
die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sind (wie z. B. Elektrofahrräder,
deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt). Für
diese gelten die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung - also bei Elektrofahrrädern
die neue eingeführte 0,5-%-Regelung.