Das Bundeskabinett hat am 29.8.2018 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen
und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs-
und -Stabilisierungsgesetz) beschlossen.
Mit dem Gesetz soll u. a. geregelt werden, dass der RV-Beitragssatz die Marke
von 20 % bis zum Jahr 2025 nicht überschreitet. Zusätzlich wird eine
Beitragssatzuntergrenze von 18,6 % eingeführt, um eine bessere Beitragssatzverstetigung
zu erreichen. Verbesserungen soll es auch bei Leistungen bei Erwerbsminderungen
und bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten geben.
Alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen pro Kind zusätzlich
einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. (Ein Rentenpunkt Ost = 30,69
€, ein halber 15,35 €; West 32,03 €, ein halber rund 16,02 €
im Monat.)
Im Fokus stehen Entlastungen von Beschäftigten mit geringem Einkommen
bei den Sozialabgaben. Dazu ist eine Anhebung der bisherigen Obergrenze in der
Gleitzone (450,01 € bis 850,00 €), in der Beschäftigte verringerte
Arbeitnehmerbeiträge zahlen, auf 1.300 € geplant.