Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit
eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher
das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen.
Die Richter vom Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilten am 10.10.2019 einen
Hundehalter zur Zahlung von Schmerzensgeld (2.000 €) und Ersatz für
Verdienstausfall (3.100 €). In dem Fall aus der Praxis war ein Hundehalter
mit seiner angeleinten Bulldogge spazieren. Ein anderer Hundehalter wollte seinen
Hund (Terrier) ebenfalls ausführen. Der Terrier sprang, als der Kofferraum
geöffnet wurde, nicht angeleint aus dem Fahrzeug und lief auf den anderen
Hundehalter und dessen Hund zu. Im Verlauf des folgenden "Gemenges"
kam der Hundehalter der Bulldogge zu Fall und wurde ins Gesicht gebissen. Der
freiberuflich Tätige war fünf Tage arbeitsunfähig und hat eine
Narbe davongetragen.