Inwieweit Kosten für einen Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür
als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung steuerlich begünstigt
wird, war eine Anfrage eines Abgeordneten im Bundestag.
Dazu stellte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister am
14.2.2017 fest:
Die steuerliche Begünstigung der Aufwendungen für einen Schlüsseldienst
zur Öffnung der Wohnungstür hängt von der im konkreten Einzelfall
erbrachten Leistung ab. Der Begriff "im Haushalt" ist hierbei räumlich-funktional
auszulegen. Demzufolge wird der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt
entfaltet, regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.
Ausnahmsweise können auch Leistungen begünstigt sein, die jenseits
dieser Grenzen auf fremdem Grund erbracht werden. Es muss sich dabei allerdings
um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum
Haushalt durchgeführt werden und diesem dienen.
Sobald die Arbeiten des Handwerkers nicht in einem räumlichen Zusammenhang
zum Haushalt stehen, wie z. B. bei Vorarbeiten in der Werkstatt, scheidet eine
Begünstigung grundsätzlich aus.