Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.10.2019 entschieden, dass der Verkauf
von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch
außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist.
Bei diesen Filialen handelt es sich nach Auffassung der BGH-Richter um Gaststättengewerbe
im Sinne des Gaststättengesetzes, weil die Bäckerei dort auch Cafés
betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
anbietet.
Der Anwendung des Gaststättenrechts steht nicht entgegen, dass die Bäckerei
innerhalb desselben Raums neben einem Café eine Bäckerei-Verkaufsstelle
betreibt. Desgleichen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke
im Café zur Selbstbedienung bereitstellt.