In einer Pressemitteilung informiert das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz,
dass ab diesem Jahr die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene
Steuererklärungen ablehnt.
Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende,
Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Photovoltaikanlagen oder Gewinneinkünften
aus Nebenerwerb über 410 €, wie z. B. Nebenerwerbslandwirten, bereits
seit 2011.
Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung
als nicht abgegeben gewertet. Entsprechend muss mit Verspätungszuschlägen
gerechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten
Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben.
Anmerkung: Als Härtefall gilt, wer beispielsweise die erforderliche
technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen
Aufwand anschaffen kann oder dessen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten
zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.