Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.12.2016 die Pauschbeträge
für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für
beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2017 bekannt
gemacht. Diese finden Sie auf der Internetseite des BMF unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/ BMF-Schreiben.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für
Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete
eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Bitte beachten Sie! Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten
sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.
Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten
maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.