Das Niedersächsische Finanzministerium hat Änderungen zur Stärkung
des Ehrenamtes bekannt gegeben, die in das sog. Jahressteuergesetz 2019 einfließen
sollen.
Danach soll die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 €
ansteigen. Diese betrifft diejenigen, welche als Übungsleiter, Betreuer,
Ausbilder, Erzieher o. Ä. tätig sind. Wer sich ehrenamtlich engagiert
und dafür eine Vergütung oder Entschädigung erhält, kann
eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € anstelle von 720 €
im Jahr ansetzen, zum Beispiel für Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen
oder Sportvereinen, soweit es sich dabei nicht um Übungsleitertätigkeiten
handelt.
Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (zuvor 200 €) reicht ein
vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung, soweit
alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind. Selbiges gilt auch bei
Spenden in Katastrophenfällen.
Ein Verein, der wie ein normaler Gewerbebetrieb am Wirtschaftsleben teilnimmt,
hat Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Allerdings besteht für
die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eine Einnahmen-Freigrenze von 35.000
€, welche jetzt auf 45.000 € angehoben werden soll.