Der Bundesrat billigte am 15.5.2020 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages,
bei dem Verbesserungen beim Elterngeld vorgesehen sind.
Aufschub der Elterngeldmonate: Eltern, die in systemrelevanten Branchen
und Berufen arbeiten, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben. Die Pflicht
diese bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zu nehmen, entfällt in diesen
Fällen.
Geringerer Verdienst wird nicht berücksichtigt: I. d. R. bestimmt
sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens
der 12 Monate vor der Geburt. Erhalten Eltern aufgrund der Corona-Pandemie ein
geringeres Einkommen, z. B. wegen der Freistellung zur Kinderbetreuung oder
dem Kurzarbeiter- oder gar Arbeitslosengeld, werden Monate, in denen der Verdienst
wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, nicht mitgerechnet.
Partnerschaftsbonus: Eltern, die wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten
nicht einhalten können, verlieren ihren Anspruch auf den Partnerschaftsbonus
nicht.