Am 5.6.2020 brachte der Bundesrat die Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung
(StBVV) auf den Weg, die zum 1.7.2020 in Kraft trat. So konnte die Bundessteuerberaterkammer
erreichen, dass der Gesetzgeber die StBVV erstmals seit neun Jahren an
die wirtschaftlichen Entwicklungen anpasst und Steuerberater angemessen vergütet
werden.
Die Werte in den Tabellen der StBVV, die u. a. die Vergütung für
Beratungs- oder Buchführungstätigkeiten festlegen, werden linear
um 12 % erhöht. Die angepasste Vergütung gleicht die Inflation
aus und ermöglicht es Steuerberatern, die in den letzten Jahren deutlich
gestiegenen allgemeinen Geschäftskosten und Preise zu kompensieren.
Eine Verbesserung für den Berufsstand ist die Angleichung an das Vergütungsrecht
der Rechtsanwälte. Vertritt ein Steuerberater seinen Mandanten z. B. in
einem Einspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden oder prüft
er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, wird zukünftig direkt auf
das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte verwiesen.
Bitte beachten Sie! Steuerberater können nunmehr ihre Rechnungen
auch elektronisch, z. B. per E-Mail, an ihre Mandanten verschicken, wenn sie
zugestimmt haben. Die Zustimmung muss dabei nicht per Unterschrift erfolgen,
eine E-Mail reicht aus.