Nachhaltige Verkäufe durch Auktionen bei eBay mit hohem Einkommen können
als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert werden. Entsprechend unterliegen
Gewinne, die aus dem Verkauf erzielt wurden, dem Grunde nach der Einkommensteuer,
der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer.
In einem Fall aus der Praxis musste das Hessische Finanzgericht (FG) entscheiden,
in dem eine Steuerpflichtige beim Stöbern bei Haushaltsauflösungen
kostengünstig diverse Gegenstände eingekauft und diese nachfolgend
auf der Internetplattform eBay in Form von Versteigerungen zum Verkauf anbot.
Dabei erzielte sie nach Erkenntnissen einer Steuerfahndungsprüfung innerhalb
von vier Jahren Einnahmen zwischen 40.000 und 90.000 € im Jahr.
Nach Auffassung des FG verwaltete und veräußerte die Steuerpflichtige
mit den Verkäufen durch Auktionen bei eBay nicht privates Vermögen
und übte lediglich eine Hobbytätigkeit aus, sondern entfaltete eine
wirtschaftliche, d. h. nachhaltige gewerbliche Tätigkeit, weil sie dabei
wie ein gewerblicher Händler aufgetreten ist.
Anmerkung: Nachdem die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen
jedoch den Ansatz von Betriebsausgaben in einer Spanne von 40 % bzw. 80 % des
Nettoumsatzes für angemessen befunden hat, hält das FG im entschiedenen
Fall die Schätzung von Betriebsausgaben i. H. v. 60 % des Nettoumsatzes
für gerechtfertigt. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.