Vorteile der Renten-Pflichtversicherung: Auf Antrag beim Arbeitgeber kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wird darauf verzichtet, kann von diesen Vorteilen profitiert werden:
- Bei medizinisch festgestelltem Bedarf haben Pflichtversicherte Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Reha-Leistung.
- Bei einer chronischen Krankheit oder nach einem Unfall, der eine Erwerbstätigkeit
unmöglich macht, haben Pflichtversicherte grundsätzlich Anspruch
auf eine Erwerbsminderungsrente.
- Der Anspruch auf eine Altersrente fällt höher aus.
- Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, hat Anspruch auf die staatliche
Förderung.
- "Aufstocker" haben einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, einen Teil des Verdienstes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
- Pflichtversicherte haben Anspruch auf Übergangsgeld bei einer länger
dauernden stationären Reha-Maßnahme oder nach Ende der gesetzlichen
Lohnfortzahlung.