Grundsätzlich kann der jeweils betreuende Elternteil über Auslandsreisen
allein entscheiden, wenn die Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für
das Kind verbunden ist. Daher boten bislang Flugreisen in das europäische
Ausland wenig Anlass für Streitigkeiten.
In einem vom Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) am 30.7.2020 entschiedenen
Fall hatte die Mutter in den Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca mit den
beiden gemeinsamen Kindern gebucht. Der Vater war damit nicht einverstanden.
Die Richter des OLG kamen zu dem Urteil, dass die Flugreise eines getrenntlebenden
Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine
Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und daher der Zustimmung des
anderen mitsorgeberechtigten Elternteils bedarf.